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Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://bevomed.bfs.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird redaktionell durchgeführt.

  • Diagramme
    • Die dargestellten Diagramme sind nur eingeschränkt vorlesbar und weisen in der farblichen Darstellung nicht ausreichend Kontrast auf. Die den Diagrammen zugrundeliegenden Daten werden parallel tabellarisch dargestellt.
  • Tastatursteuerung von Eingabeelementen
    • Auf der Seite der Meldungsauswertung ist ein Eingabelement (Shuffle) eingebaut, das nur eingeschränkt mittels Tastatur bedienbar ist.
  • Dateiexport
    • An verschiedenen Stellen in der Anwendung können Daten in verschiedenen Formaten exportiert werden. Hier ist eine vollständig Barrierefreiheit nicht sichergestellt.
  • Dateiimport
    • Anwendende Personen können zu Meldungen Dateien hochladen. Bei diesen kann die Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website https://bevomed.bfs.de und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren unter testen.bitv-test.de vom 19.08.2020.

Feedback und Kontaktangaben

Über das Kontaktformular können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Bundesamt für Strahlenschutz

Postfach 10 01 49

D-38201 Salzgitter

E-Mail: info@bfs.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de